Beiträge der Krankenkasse | GKV vs. PKV
Bei der Auswahl der Krankenkasse kommt es neben der angebotenen Leistung auch maßgeblich auf die monatlichen Kosten, die Beiträge der Krankenkasse, an. Hinsichtlich der Festlegung der Beiträge unterscheiden sich gesetzliche und private Krankenkassen grundsätzlich voneinander.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ergeben sich die Beiträge aus einem gesetzlich vorgegebenen einheitlichen Beitragssatz, der für alle gesetzlichen Krankenkassen zur Anwendung kommt. Dieser einheitliche Beitragssatz bezieht sich auf das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen. Allerdings wird der Beitragssatz nur bis zu einer gewissen Grenze des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens angewandt, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Konkret bedeutet das, wenn ein Arbeitnehmer ein höheres sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen als diese Beitragsbemessungsgrenze verdient, dann wird der Beitragssatz trotzdem nur auf diese Beitragsbemessungsgrenze angewandt, nicht aber auf sein gesamte sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen. Die Zahlung des monatlichen Beitrags teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Wesentlichen. Aus diesen Beiträgen müssen die Krankenkassen ihre Leistungen erbringen. Versicherer, die ausgewogen wirtschaften, können den Versicherten unter Umständen sogar Beiträge zurückzahlen, während Versicherer, deren Ausgaben die Einnahmen übersteigen, Zusatzbeiträge von den Versicherten erheben können. Die Erhebung solcher Zusatzbeiträge ist ein einem gewissen Umfang durchaus möglich und gesetzlich vorgesehen.
Bei den privaten Krankenkassen werden die Beiträge auf ganz andere Art und Weise festgelegt. Sie ergeben sich aus einerseits aus der zu versichernden Person mit ihrem Alter und Gesundheitszustand und andererseits aus den Leistungen, die die zu versichernde Person in Anspruch nehmen möchte. Der Beitrag entsteht damit im Wesentlichen durch einen direkten Vertrag zwischen Versicherer und der zu versichernden Person. Insbesondere in Form der gewählten Leistung kann der Kunde den Beitrag zur privaten Krankenkasse beeinflussen. Dies ist in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich anders als in der gesetzlichen Krankenkasse! Wer also einen geringen monatlichen Beitrag wünscht, kann die Leistung entsprechend wählen. So ist der Monatsbeitrag für eine Leistung, die im Wesentlichen dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung gleich kommt, weitaus niedriger als eine höhere Leistung mit Unterbringung im Krankenhaus im Ein-Bett-Zimmer, niedriger Selbstbeteiligung und der Übernahme von Behandlungen durch einen Heilpraktiker beispielsweise. Zu erwähnen bleibt noch, dass auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam gezahlt werden. Dies zumindest bis zu der Höhe, die der Arbeitgeber auch bei gesetzlicher Krankenversicherung übernimmt – darüber hinaus gehende Kosten muss der Arbeitnehmer selbst zahlen. (tgs)
