Debeka PKV PNE
Die Debeka ist als private Krankenversicherung weitbekannt und insbesondere als beihilfekonforme Eigenvorsorge der Beamten recht beliebt. Aber nicht nur Beamte können sich bei der Debeka privat versichern. Über den Tarif PNE können auch Angestellte, Freiberufler und Selbstständige den vollen Versicherungsumfang erhalten. Der Leistungsumfang für ambulante Behandlungen wird in voller Höhe getragen. Hierzu gehören Heilpraktikerleistungen, Arzneimittel und Heilmittel. Ärztliche Behandlungen werden zu 90 Prozent übernommen mit einem Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens jedoch 400 Euro. Pro Person und Jahr werden 20 psychotherapeutische Behandlungen (siehe Psychotherapie [medizinix]) gewährt. Hilfsmittel werden ebenfalls in voller Höhe übernommen, mit Ausnahme von Brillengestellen, die bis maximal 180 Euro erstattet werden.
Bei den stationären Leistungen des Tarifs PNE werden allgemeine Krankenhauskosten zu 100 Prozent übernommen. Darüber hinaus hat man eine grundsätzlich freie Wahl des Krankenhauses und die Unterbringung in einem Einzelzimmer. Auf Wunsch wird auch die Chefarztbehandlung gewährt. Für viele Versicherte spielt die Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen eine große Rolle. Gerade hier ist es besonders wichtig, die möglichen hohen Kosten für einen Zahnersatz und weitere Behandlungen erstattet zu bekommen. Die Kosten für Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate und Zahnersatz werden zu 90 Prozent übernommen. Für Neuversicherer gibt es für Zahnbehandlungskosten eine wichtige Regelung. Hierbei sind lediglich die Behandlungskosten im Jahr des Versicherungsbeginns und im darauffolgenden Jahr auf 1.000 Euro beschränkt.
Im Rahmen der Beitragsrückerstattung werden Beiträge dieser privaten Krankenversicherung bei Nichtinanspruchnahme zurückerstattet. Wer also in einem Jahr keine übermäßigen Behandlungen über sich ergehen lassen muss, sollte gegebenenfalls gegenrechnen, ob es sich nicht für ihn lohnt, diese aus eigener Tasche zu bezahlen, um dafür am Jahresende von der Debeka die Erstattung zu bekommen. Wer keinen Selbstbehalt wünscht und auf eine hundertprozentige Kostenerstattung drängt, kann auf Wunsch durch eine Beitragsanpassung den Selbstbehalt auf null reduzieren. Bedingt durch die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind mögliche Anpassungen der Beitragssätze von Jahr zu Jahr natürlich nicht ausgeschlossen.
