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Die Zusatzpflegeversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflege-Vorsorge

Im Januar 1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Sie soll Pflegebedürftigen bei der stationären und häuslichen Pflege Unterstützung gewähren. Die Leistungen der gesetzlichen wie auch privaten Pflegeversicherung decken jedoch meist nur einen Teil der Kosten, welche im Pflegefall auf die Betroffenen und ihre Angehörigen zukommen können. Besonders in der Pflegestufe III sind diese Kosten enorm und die Differenz zur Leistung der Pflegekasse allein durch die Altersrente der Pflegebedürftigen in den meisten Fällen nicht zu überbrücken. In der Folge müssen das Privatvermögen aufgebraucht und Verwandte finanziell belastet werden, so das Flair Fem Magazin. Zum vollständigen oder teilweisen Schließen der entstehenden Versorgungslücke besteht deshalb die Möglichkeit, bei Krankenkassen oder Versicherungsunternehmen eine Zusatzpflegeversicherung abzuschließen. Diese gibt es in den Formen einer Pflegerentenversicherung, einer Pflegetagegeldversicherung und einer Pflegekostenversicherung.

Die Angebote hierfür sind so vielfältig wie die Anbieter selbst; wie bei allen Versicherungen gilt es, die Tarife miteinander zu vergleichen und auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen. So bieten die meisten Versicherungen wie z.B. die HUK Coburg, die DEVK oder die Allianz eine Pflegetagegeldversicherung an, d.h. sie zahlen unabhängig von den tatsächlich entstehenden Pflegekosten einen pauschalen Betrag pro Pflegetag. Das kann ein Vor-, aber auch ein Nachteil sein, je nach Höhe der Kosten. Die Pflegerentenversicherung, z.B. bei der Generali erhältlich, ähnelt einer Lebensversicherung und zahlt im Pflegefall ebenfalls nur einen kostenunabhängigen Festbetrag aus. Die nach Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung noch offenen tatsächlichen Pflegekosten übernimmt hingegen ganz oder teilweise die Pflegekostenversicherung, sie wird u.a. von der Gothaer Versicherung angeboten. Hierbei ist jedoch stets ein Nachweis über die entstandenen Kosten zu führen. Zusätzlich ist bei fast allen Versicherungen die Auswahl möglich, ab welcher Pflegestufe die Leistungen gezahlt werden sollen, was sich natürlich in der Höhe des Beitrages niederschlägt.

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