Krankenversicherung > Grundlagen & Tipps

Krankenversicherung > Privat versichern (PKV)

Krankenversicherung > Zusatzversicherungen

Krankenversicherung > Gesetzlich (GKV)

Krankenversicherung > Pflegeversicherung

Home » Krankenversicherung > Zusatzversicherungen

ERGO Direkt Natürlich-Gesund-Extra

Die Krankenzusatzversicherung Natürlich-Gesund-Extra der ERGO Direkt übernimmt die Kosten für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren sowie für Sehhilfen und Schutzimpfungen. Lässt der Versicherte sich durch Ärzte für Naturheilverfahren untersuchen und behandeln, so werden 75 Prozent der ambulanten Kosten für im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte Diagnostik- und Therapieverfahren übernommen. Die Leistungen müssen im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sein. Ferner müssen sie nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden können. Auch die Kosten für naturheilkundliche Heil-, Arznei- und Verbandmittel, die von Ärzten für Naturheilkunde verordnet werden, werden zu 75 Prozent übernommen.

Die Kosten für ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch Heilpraktiker werden ebenfalls zu 75 Prozent erstattet. Gleiches gilt für naturheilkundliche Arznei-, Heil- und Verbandmittel. Hier werden die Versicherungsvorteile der Ergo Direkt deutlich aufgezeigt.

Schutzimpfungen, inklusive Reiseschutzimpfungen und dazugehörige Arzneimittel, werden ebenfalls zu 75 Prozent von der ERGO Direkt übernommen. Erstattungsfähige Schutzimpfungen sind z.B. solche gegen Diphtherie, Malaria, Röteln, Masern, Mumps, Cholera, Tuberkulose, Typhus, Tetanus, Kinderlähmung, Lungenentzündung, Gelbfieber, Hepatitis A und B oder Influenza.

Sehhilfen werden zu 75 Prozent erstattet, jedoch maximal 150 Euro im Kalenderjahr. Um eine erneute Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss sich bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert haben.

Die Tarifleistung beträgt im ersten Kalenderjahr pro versicherte Person 250 Euro. Im zweiten Kalenderjahr erhöht sich der Betrag auf 750 Euro und im dritten auf 1.000 Euro.

Keine Verpflichtung zur Leistung besteht für die ERGO Direkt bei kosmetischen Produkten, Mineralwasser, Desinfektionsmittel, sanitären Artikeln oder dem Besuch der Sauna oder des Schwimmbads, auch wenn dieses verordnet wurde. Gleiches gilt für gesetzliche Zuzahlungen sowie Pflege- und Reinigungsmittel für Sehhilfen.

Der Versicherungsschutz gilt in Europa uneingeschränkt. Im außereuropäischen Ausland wir der Versicherungsschutz für zwei Monate gewährt. Stellt die Rückreise für die versicherte Person ein gesundheitliches Risiko dar, kann der Versicherungsschutz auch darüber hinaus verlängert werden.

Schlagwörter zu diesem Artikel: ,