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Krankenkassen – Institutionen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenkassen spielen für alle gesetzlich Versicherten eine entscheidende Rolle. Muss sich doch jeder, der eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anfängt bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichern. Die Beiträge zur Krankenversicherung, die an die Krankenkasse entrichtet werden müssen, werden in prozentualer Höhe vom Einkommen berechnet, das heißt, wer ein geringes Einkommen hat, zahlt auch geringere Beiträge, was gerade im Rentenalter ein entscheidender Vorteil sein kann. Ähnlich wie bei den anderen Sozialbeiträgen übernimmt der Arbeitgeber auch bei den Beiträgen für die Krankenkasse die Hälfte der zu zahlenden Beiträge. Kinder und nicht erwerbstätige Mitglieder der Familie können bei den Krankenkassen beitragsfrei mitversichert werden. Ausnahmen bestehen bei Kindern nur dann, wenn der andere Elternteil nicht gesetzlich sondern privat versichert ist.

Die mehr als 200 Krankenkassen, die es in Deutschland gibt, bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Leistungen an und haben in der freien Gestaltung nur einen ganz geringen sogenannten Ermessensspielraum. Ähnlich verhält es sich mit den Beitragssätzen. Auch hier unterscheiden sich die Sätze der Krankenkassen oft nur um ein bis drei Prozentpunkte, derzeit liegen sie um 12 Prozent bei der günstigsten Krankenkasse und bei 16 Prozent bei den teureren. Für alle Pflichtversicherten können aber diese unterschiedlichen Beitragssätze auf das Jahr gerechnet doch einige hundert Euro ausmachen, sodass viele Versicherte bei der Wahl der Krankenkasse in erster Linie die Beitragssätze vergleichen und die Leistungen sowie die Erreichbarkeit eine untergeordnete Rolle spielen.

Aufgrund der schlankeren Strukturen arbeiten Krankenkassen, die nur über das Internet oder telefonisch zu erreichen sind und über kein flächendeckendes Filialnetz verfügen kostengünstiger und bieten deshalb auch die niedrigsten Beitragssätze an.

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