Krankenversicherung für Ausländer
Auch, wer sich als Ausländer in Deutschland aufhält, benötigt eine Krankenversicherung. Dabei kann es sich um eine private oder eine gesetzliche Versicherung handeln, allerdings nehmen gerade die privaten Versicherungen nicht immer auch Ausländer auf. Wer sich hingegen nicht krankenversichern lassen möchte, muss im Falle der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen diese aus eigener Tasche bezahlen, was nicht immer ganz günstig sein dürfte. Doch wie kommt der Ausländer nun an die Krankenversicherung? Er muss zuerst einmal eine gültige Aufenthaltserlaubnis nachweisen können, die auch noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Einige Versicherer verlangen sogar eine Aufenthaltserlaubnis mit sechsmonatiger Gültigkeit als Mindestmaß. Teilweise ist es damit schon möglich, sich krankenversichern zu lassen, allerdings müssen dann die gesamten Beiträge allein aufgebracht werden. Die meisten Versicherer verlangen aber den Nachweis einer Beschäftigung. In der Regel ist es nämlich so, dass ohne Anstellung keine Aufenthaltsbescheinigung ausgestellt wird, zumindest ein Bescheid des zukünftigen Arbeitgebers über die Absicht der Vertragsunterzeichnung muss gegeben sein. Liegt beides vor, so kann sich der Ausländer ganz normal versichern lassen, wobei er die Wahl hat zwischen den üblichen Krankenversicherungen. Es ist sogar möglich, die Kinder in die Familienversicherung mit aufzunehmen, die Konditionen der Versicherungen unterscheiden sich im Allgemeinen nicht von den Konditionen, die für deutsche Bürger angeboten werden.
Dass private Krankenversicherungen ungern Ausländer aufnehmen, liegt in erster Linie daran, dass sie sich selbst gern rundum absichern wollen. Das bedeutet, sie wollen teilweise keine Mitglieder, die vielleicht nur ein Jahr lang als zahlende Mitglieder zu verzeichnen sind, in dieser Zeit Leistungen in Anspruch nehmen und dann als Zahler wegfallen. Die gesamte private Krankenversicherung ist so aufgebaut, dass nach den Leistungen, die erbracht werden müssen, die allgemeinen Beiträge zumindest für den Basistarif berechnet werden. Werden nun mehr Leistungen fällig, die Einnahmen brechen aber wieder weg, so rechnet sich diese Versicherung nicht mehr und die übrigen Mitglieder müssten mit höheren Beiträgen rechnen, wofür sie eigentlich gar nichts können. Daher sagen private Anbieter teilweise, Ausländer bis zu einer bestimmten Aufenthaltszeit in Deutschland werden gar nicht erst aufgenommen.
