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Krankenversicherung für Studenten

Studenten in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen einer Krankenversicherungspflicht. Das heißt jeder Student muss die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse nachweisen, um sich an einer staatlichen Universität oder Fachhochschule einschreiben zu können. Der Versicherungsschutz hängt dabei von den persönlichen Umständen des Studenten ab. Es gibt dabei drei Formen der Krankenversicherung: die Familienversicherung, die studentische Krankenversicherung und die freiwillige Krankenversicherung.

Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr können sich bei einem Familienmitglied (Vater, Mutter oder Ehegatte) ohne eigene Beitragsleistung zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung familienversichern. Die Altersgrenze wird durch einen geleisteten Wehr- oder Zivildienst um die Dienstzeit erhöht. Voraussetzung für die Krankenversicherung des Studenten in Form der Familienversicherung ist allerdings, dass der Stundent kein Gesamteinkommen über 400,- € monatlich hat.

Überschreitet ein Student die Altersgrenze, kann er sich studentlich krankenversichern. Der Sondertarif dieser Krankenversicherung der Studenten (KVdS) gilt ausschließlich für Studenten einer deutschen Fachhochschule oder Universität. Deren Beitragshöhe richtet sich nach dem Sozialhilfesatz der BRD und ist daher bei jeder gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland einheitlich. Der Beitrag für das Wintersemester 2007/08 liegt in der Krankenversicherung bei 49,40 € und in der Pflegeversicherung bei 9,09 € (Studenten mit Kind 7,92 €). Der Krankenversicherungsbeitrag des Studenten ist dabei im Voraus an die entsprechende Krankenkasse zu entrichten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Student das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester noch nicht vollendet hat. Gegebenenfalls können bestimmte Gründe wie die Ausbildungsart, familiäre Gründe oder persönliche Gründe wie der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen im zweiten Bildungsweg eine Verlängerung der Versicherungspflicht ermöglichen.

Studenten über 30 bzw. mit einer über 14 Semester dauernden Studienzeit müssen sich freiwillig krankenversichern.

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