Krankenversicherung > Grundlagen & Tipps

Krankenversicherung > Privat versichern (PKV)

Krankenversicherung > Zusatzversicherungen

Krankenversicherung > Gesetzlich (GKV)

Krankenversicherung > Pflegeversicherung

Home » Auslandskrankenversicherung

Reisekrankenversicherungen – einzeln oder mit der Kreditkarte

Sonne, Sand und Meer, oder doch lieber Ski-Heil, die heutigen Urlaubsmöglichkeiten erscheinen fast unbegrenzt. Aber was ist zu tun, wenn sich ein Sonnenstich bemerkbar macht oder der Sturz bei der Schussfahrt doch nicht so glimpflich ausgeht. Solange der Krankheitsfall im Inland eintritt, gibt es keine großen Probleme, die heimische Krankenversicherung übernimmt die Kosten.

Kreditkarten mit Reisekrankenversicherung

Kreditkarte mit Reisekrankenversicherung | Bei vielen Gold-Kreditkarten ist eine Reisekrankenversicherung bereits im Leistungsumfang enthalten

Anders sieht dies allerdings im Ausland aus. Zwar gibt es die Möglichkeit, sich von der eigenen Krankenversicherung einen Auslandskrankenschein ausstellen zu lassen. Nur wird dieser Krankenschein bzw. diese Karte nicht in jedem Land akzeptiert und die ausländischen Ärzte sind nicht verpflichtet, darauf zu behandeln. Die Geltungsdauer ist zudem meist begrenzt und auf ein bestimmtes Land begrenzt. Einen Ausweg aus dieser Miesere bietet die Reisekrankenversicherung.

Die Reisekrankenversicherung gehört zu den privat abzuschließenden Versicherungsverträgen. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kommt dann üblicherweise für die Kosten einer akut auftretenden Krankheit, wenn nötig inklusive Operationskosten, auf und übernimmt Kosten für die notwendigen Heil- und Arzneimittel. Auch plötzlich notwenige Zahnbehandlungen sind durch die Reisekostenversicherung abgesichert. Die meisten Versicherer übernehmen zudem den medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat.

Manche Reisekrankenversicherungen werden kostengünstig an Mitglieder von bestimmten Automobilclubs oder als Zusatzleistung zur Kreditkarte angeboten. Allerdings sollte in jedem Fall ein Auge auf den Vertragsinhalt der Reisekrankenversicherungen geworfen werden.

Werbung

Kommentieren derzeit nicht möglich.