Krankenversicherung > Grundlagen & Tipps

Krankenversicherung > Privat versichern (PKV)

Krankenversicherung > Zusatzversicherungen

Krankenversicherung > Gesetzlich (GKV)

Krankenversicherung > Pflegeversicherung

Home » Krankenversicherung > Grundlagen & Tipps

Zahlt die Krankenkasse eine Augenlaserbehandlung?

Augenlaserbehandlungen werden in Deutschland in der Regel nicht durch gesetzliche Krankenkassen erstattet. Dies liegt darin begründet, dass die Bundesärztekammer refraktär chirurgische Operationen als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) eingeordnet hat. Die Argumentation dieser Einordnung liegt der Tatsache zu Grunde, dass mit Sehhilfen wie Kontaktlinsen und Brillen kostengünstigere Mittel als die Augenlasertherapie vorliegen.

Augenlasern

Augenlasern - kaum eine Krankenversicherung zahlt

Ist der Patient Mitglied in einer privaten Krankenkasse, besteht eine kleine Chance eine Kostenübernahme. In manchen Fällen besteht diese jedoch nur, wenn durch den Versicherungsnehmer optionale Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Dies ist abhängig von dem Versicherungspaket der jeweiligen Versicherung. Ferner findet bei Privatversicherungen oft nur eine Teilübernahme statt, die sich auch nach der gewählten Behandlungsmethode richtet. Es sollte daher vor einer geplanten Behandlung Kontakt mit der entsprechenden Versicherungsgesellschaft aufgenommen werden.

Die Kosten für eine Augenlaserbehandlung können je nach Anbieter variieren, wobei in Deutschland mit einem Mindestpreis von 1000 € pro Auge zu rechnen ist. Diese Summe umfasst die Augenlaserbehandlung, sowie ein Beratungsgespräch und die postoperative Nachsorge. Ferner richten sich die Kosten nach dem Korrekturbereich und der gewünschten Behandlungsmethode. Die normale LASIK-Behandlung ist dabei die kostengünstigere Behandlungsform.