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Zusatzversicherungen – der Basisschutz reicht kaum noch…

krankenversicherung-magazin.de am 25. November 2008 – 11:40Keine Kommentare

Der Begriff der Zusatzversicherung wird heute vor allem im Bereich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen für erweiternde Leistungen verwendet. Durch die Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung wurde der Leistungsumfang sehr eingeschränkt. Zusatzversicherungen, die im Bereich der ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versorgung angeboten werden, heben das Niveau der Versorgung auf das einer Privatversicherung. Sie werden als Einzel- und Paketprodukte angeboten. Der Leistungsumfang ist unterschiedlich und wird ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften bestimmt. Sehr gute Tarife versichern zusätzlich Sehhilfen, Implantate, Pflegezusatz oder alternativ-medizinische Behandlungen (Heilpraktiker).

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umfang der Zusatzversicherung, dem Eintrittsalter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Antragstellers. Einige Tarife sind an die Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen gebunden.

Zu den weiteren Zusatzversicherungen im Bereich KV gehören die Tagegelder, die als Krankenhaustagegeld, Pflege- und Krankentagegeld angeboten werden. Tagegelder sind besonders für privat krankenversicherte Personen wichtig, da ein Ausfall durch Krankheit einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten kann.

Eine wichtige Zusatzversicherung für Reisende ist die Auslandskrankenversicherung, die bei Erkrankungen oder Unfällen im Ausland leistet. Sie ist unabhängig von einer Krankenversicherung und kann nach Bedarf auch kurzfristig abgeschlossen werden. Die Beiträge sind niedrig. Zu beachten ist sind Gültigkeit (Areale) und Leistungen des gewählten Tarifs.

Im Bereich der Personenversicherungen spielt die Berufsunfähigkeit eine zentrale Rolle. Die Absicherung der Arbeitskraft kann durch eine eigenständige Berufsunfähigkeit (BU) oder eine Zusatzversicherung (BUZ) erfolgen. Die BUZ wird in der Regel in einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag eingeschlossen. Dabei sind dessen Bedingungen im Vorfeld zu beachten (z.B. Dynamik oder Beitragsfreistellungen bei eintretender BU).

Es kann auch eine Unfallzusatzversicherung (UZV) vereinbart werden. Sie leistet bei Unfalltod eine zusätzlich vereinbarte Summe, die zusammen mit der Todesfallsumme der Lebens/Rentenversicherung ausgezahlt wird.

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